BGM - Betriebliches-Gesundheits- Management
Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine moderne Unternehmensstrategie, die das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördert, Gesundheitspotentiale stärkt und somit krankheitsbedingte Fehltage auf ein Minimum reduziert.
Gesunde, leistungsbereite und loyale Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Dies fördert der Staat steuerlich jährlich mit bis zu 500,- Euro pro Mitarbeiter. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Wir helfen, die gesundheitliche Situation in Ihrem Unternehmen zu festigen bzw. zu verbessern. Ob Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Ausdauerangebote, Muskelaufbautraining auch zur Vermeidung von Kopf- und Rückenschmerzen oder Entspannung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, bieten wir Ihnen ein motivierendes Training, was nicht nur die körperliche Fitness Ihrer Mitarbeiter auf Vordermann bringt, sondern auch den Geist belebt.
Weiterhin bieten wir einen Sportmedizinischen und körperlichen Check-up, physiotherapeutische Leistungen, Massagen, Akupressur und Schmerztherapie (Spannungskopfschmerz) sowie Seminare zum Thema "Gesunde Ernährung", "Bewegung trotz hoher Arbeitsbelastung", "Stressmanagment und Bewältigung" auch bei Ihnen vor Ort an.
Unsere Präventionskurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert!
Wir möchten Sie bei der künftigen Vermeidung und Verringerung krankheitsbedingter Fehlzeiten mit einem individuellen günstigen Firmenprogramm unterstützen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Referenzen
Steuerliche Vorteile
Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse), nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld "gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil".
Losgelöst von der Regelung des § 3 Nummer 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung kein Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Leistungen, die steuerfrei von den Arbeitgebern erbracht werden können, sind dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (PDF, nicht barrierefrei, 473 KB) vom 20. April 2021 zu entnehmen.
Zu der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit bezüglich der zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG erreichen zu können, besteht aber die Möglichkeit, zum jeweiligen Einzelsachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen.
1. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogene Prävention (zertifizierte Präventionskurse)
Das Zertifizierungserfordernis von Leistungen zur primären Prävention betrifft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V, die nach einem vom GKV-Spitzenverband festgelegten Verfahren zertifiziert sind. Dabei handelt es sich regelmäßig um sogenannte Präventionskurse, die den Einzelnen motivieren und befähigen sollen, die Möglichkeiten einer gesunden und Störungen oder Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen. Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes und den Internetseiten der Krankenkassen können Arbeitgeber zertifizierte Kursangebote finden.
Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Angebot „den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V“ entspricht.